16

Juni

BGH erleichtert Mieterhöhungen – wer solls zahlen

Gerade bin ich über folgende Nachricht gestolpert: “Vermieter können künftig leichter die Miete erhöhen. Ein sogenannter einfacher Mietspiegel reicht aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Auf Basis dieser Vergleichsmiete können Vermieter gegebenenfalls eine Mieterhöhung verlangen. Nicht unbedingt erforderlich ist nach der Entscheidung ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter qualifizierter Mietspiegel. Ein Mann aus Backnang bei Stuttgart hatte sich gegen eine Mieterhöhung von 76,69 Euro pro Monat gewehrt. (Az.: VIII ZR 99/09) Quelle: bild.de”

Meine Meinung: Toll, Mieterhöhungen sind künftig leichter, darüber freut sich bestimmt fast jeder Vermieter. Nur wer soll das denn noch zahlen? Die Nebenkosten sind schon fast so hoch wie die eigentliche Miete und dann noch eine Mieterhöhung dazu, die Gehälter bleiben aber leider gleich klein… In ein paar Jahren sind Wohnungen auch bald purer Luxus für Viele… traurige Welt, alles wird erhöht,  nur die Gehälter nicht…

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 16.06.10 um 12:57 und ist gespeichert unter Politisches. Folge den Kommentaren durch das RSS 2.0 Feed.

Tags: , , , , , ,


Du kannst einen Kommentar hinterlassen, oder hinterlasse einen Trackback.


1 Kommentar zu “BGH erleichtert Mieterhöhungen – wer solls zahlen”

  1. BGH Urteil: Der Vermieter kann künftig eine Mieterhöhung anhand der Vergleichsmiete leichter durchsetzen | Immobilien-Blog

    [...] mit kleinen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden, sowie Arbeitnehmer sind wohl wieder die Leidtragenden durch das aktuelle BGH Urteil. Bookmarken auf: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei [...]


Hinterlasse einen Kommentar


Copyright © by Nadine Kempe    Powered by Wordpress    Flower-Theme modified by Alex Kempe