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März
Steinmeier muss Wohnung räumen
SPD-Fraktions-Chef Frank-Walter Steinmeier muss seine Zweitwohnung in Saaringen (Brandenburg) aufgeben. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg/Havel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ex-Außenminister kündigte laut „Märkische Allgemeine“ Berufung an. Hintergrund des Verfahrens ist eine Privatfehde zwischen vier einst eng befreundeten und später zerstrittenen Eigentümern des Bauernhauses. Eine Gesellschafterin des Anwesens an der Havel war mit ihrer Klage sowohl gegen Steinmeier als auch gegen andere Mieter erfolgreich. „Das Gericht entschied, dass die Wohnungen nicht ohne Zustimmung aller Gesellschafter vermietet werden dürfen“, so ein Gerichtssprecher. Gegen diesen Grundsatz hatte nach Überzeugung des Gerichtes auch eine Mieterin verstoßen, als sie mit Steinmeier den Untermietvertrag für die 150-Quadratmeter-Wohnung im Obergeschoss abschloss.
Quelle: bild.de
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 11.03.10 um 21:54 und ist gespeichert unter Politisches.
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Tags: Amtsgericht Brandenburg, Berufung, Brandenburg, Saarland, SPD-Fraktions-Chef, Steinmeier, Zweitwohnung
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